Uni:Recht

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Uni-Fachbereich Recht
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Definition:
Die Rechtswissenschaft ist die wissenschaftliche Beschäftigung mit Entstehung, Anwendung, Auslegung und Systematik von Rechtsordnungen, Rechtsquellen und Normen in Praxis und Theorie. Grundlegend für diese Arbeit ist das tiefgehende Verständnis um Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie.

In der wissenschaftlichen Lehre und Forschung gibt es mehrere wesentliche Kernbereiche, wie das Öffentliche Recht, das Privatrecht, die Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie. Eine besondere Stellung haben das Römische Recht und das Kirchenrecht, die auf Grund ihrer Bedeutung für Rechtssysteme auf der ganzen Welt oft eigene Gebiete sind.

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Inhaltsverzeichnis


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